Kosten / Honorar
Da Behandlungen und Beratungen beim Heilpraktiker in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, informiere ich Sie gerne über die möglichen Kosten.
Private Krankenversicherungen, Beihilfe und Zusatzversicherungen übernehmen tarifabhängig Leistungen für Heilpraktiker.
Das Honorar wird dann nach GebüH berechnet und orientiert sich am benötigten Zeitaufwand der Behandlung bzw. Beratung.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über mögliche Optionen.
Die Abrechnungen für Selbstzahler enthalten keine Abrechnungsziffern und können nicht von der PKV oder Beihilfe erstattet werden.
Das Behandlungshonorar wird nach der Behandlung fällig und ist spätestens innerhalb von 14 Tagen per Rechnung zu begleichen.